LACHOWA
JEKATERINA PHILIPPOWNA
LACHOWA JEKATERINA PHILIPPOWNA
Kurze Lebenslaufangaben:
Geboren: am 20. Mai 1948, verheiratet, hat einen Sohn.

Hat seinerzeit die Staatliche Medizinhochschule als Kinderarzt absolviert und war als Krankenschwester, Wohnbezirksarzt, Stellvertretende Leiterin der Abteilung Gesundheitsschutz für Schutz von Mutter und Kind in der Stadt Swerdlowsk und Stellvertreterin des Leiters der Verwaltung Gesundheitsschutz des Gebietes Swerdlowsk tätig.
Politische Tätigkeit:;
1990 wurde sie zur Volksdeputierten Rußlands gewählt und leitete das Komitee für Frauenangelegenheiten, Schutz von Familie, Mutter und Kind.

Seit 1991 ist sie Beraterin des Präsidenten der RF.
Seit 1993 ist sie Vorsitzende des Auschusses für Fragen der Frauen, Familie und Demographie beim Präsidenten der RF.
1993 - 1995 - war sie Deputierte der V. Staatsduma (Parlamentskammer der RF) und Vorsitzende der Dumafraktion «Frauen Rußlands».
1995 wurd sie in die VI Staatsduma im Einmandatswahlbezirk 180 gewählt und ist Mitglied der Deputiertengruppe «Russische Regionen», Mitglied des Ausschusses der Staatsduma für Reglementsfragen und Gestaltung ihrer Tätigkeit.
Öffentliche Aktivitäten:;

Vorsitzende der Gesamtrussischen gesellschaftlich-politischen Frauenbewegung Rußlands (DShR).
Ausrichtung der Tätigkeit der DShR:
  • Konsolidierung der Bemühungen der Frauenorganisationen zur Durchsetzung von konkreten Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Frauen, Familien, Rentnern und vermögensarmen Bürgern;
  • Intensivierung der Beteiligung von Frauen am gesellschaftlich-politischen Leben in Rußland;
  • Erhöhung der Teilnahme der Frauen an der Tätigkeit von Machtorganen aller Ebenen, an ihrer Beschlußfassung, praktischer Realisierung des verfassungsgemäß garaniterten Grundsatzes der Gleichberechtigung und gleicher Möglichkeiten für Frau und Mann in allen Bereichen des sozialen Lebens;
  • Realisierung der Regelungen der Konvenz über die Abschafffung aller Formen der Frauendiskriminierung, des Prinzipes gleicher Rechte, Freiheiten und Möglichkeiten ihrer Ausübung für Frauen und Männer, das in der Verfassung der RF verankert ist (Abs. 3 Art. 19).
  • Zum ersten Mal in der Geschichte der russischen Frauenbewegung hat die «Frauenbewegung Rußlands» gemeinsam mit anderen Fraueneinrichtungen die Unterzeichnung der Charta der Frauensolidarität initiiert. ( Russisch Text und Englisch Text.)

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